Reglement Engadin Radmarathon

Die Teilnahmebedingungen
  1. Teilnahmeberechtigung
    Beim Engadin Radmarathon sind alle Amateur- und Profiradsportler teilnahmeberechtigt.

  2. Mindestalter
    Teilnehmer des Engadin Radmarathons müssen mindestens 18 Jahre alt sein (Jahrgang 1994 und älter).

  3. Gesundheit
    Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, seine gesundheitlichen Voraussetzungen zur Teilnahme am Amadé Radmarathon, gegebenenfalls durch Konsultation eines Arztes, zu prüfen.

  4. Material
    Nachfolgend aufgelistetes Material bzw. Fahrradtypen sind ausdrücklich nicht zugelassen:
    Triathlon-, Hörner bzw. Deltalenker
    Lenkeraufsätze aller Art
    Packtaschen
    Flaschenhalter hinter oder unter dem Sattel
    Trinkflaschen aus nicht verformbaren Materialien wie Glas, Aluminium etc.
    Liegeräder aller Art
    Handbikes aller Art
    Einräder aller Art
    E-Bikes

    Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, sein Fahrrad auf die Verkehrssicherheit zu überprüfen, besonders hinsichtlich der Bremsen und anderer sicherheitsrelevanter Bauteile. Bei technischen Mängeln kann der Teilnehmer vom Start des Amadé Radmarathons ausgeschlossen werden.

Das Reglement

 

  1. Allgemein

     

    Der Engadin Radmarathon findet ausschließlich auf nicht gesperrten Straßen statt.

    Daher haben die Teilnehmer dieser Veranstaltung das schweizerische Straßenverkehrsrecht genauestens einzuhalten und die Anordnungen der straßenpolizeilichen Aufsichtsorgane und jener des Ordnerpersonals zu befolgen.

    Die Teilnehmer sind verpflichtet Pulkbildungen zu vermeiden (max. zwei Teilnehmer dürfen nebeneinander fahren). Besonders wird das Verhalten der Teilnehmer im Kreisverkehr, an Kreuzungen und bei Straßenbaustellen überwacht

    Rechtsverletzungen werden von der Exekutive streng geahndet, gegebenenfalls zur Anzeige gebracht und führen in weiterer Folge zur Disqualifikation durch den Veranstalter.

    Insbesondere ist zu beachten:

     

    Die Teilnehmer haben die Fahrgeschwindigkeit den gegebenen oder durch Straßenverkehrszeichen angekündigten Umständen, insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, und Sichtverhältnissen, sowie den Eigenschaften des Fahrzeuges anzupassen.

    Vorrangregelung

    Radfahrer dürfen nur auf Radwegen und in Wohnstraßen sowie auf sonstigen Straßen mit öffentlichem Verkehr bei Trainingsfahrten mit Rennfahrrädern nebeneinander fahren, beim Nebeneinander fahren darf nur der äußerst rechte Fahrstreifen benutzt werden.

    Der Lenker eines Fahrzeuges, das kein Schienenfahrzeug ist, hat einen Fußgänger oder Rollstuhlfahrer, der sich auf einem Schutzweg befindet oder diesen erkennbar benutzen will, das unbehinderte und ungefährdete Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Zu diesem Zweck darf sich der Lenker eines solchen Fahrzeuges einem Schutzweg nur mit einer solchen Geschwindigkeit nähern, dass er das Fahrzeug vor dem Schutzweg anhalten kann, und er hat, falls erforderlich, vor dem Schutzweg anzuhalten.

    Das Schneiden von Kurven ist verboten.

    Entlang der Strecke müssen z.B. Bahnübergänge und Baustellen befahren werden, welche mit Lichtsignalanlagen versehen sind.

    Die Bedeutung der Lichtzeichen an den Lichtsignalanlagen müssen zwingend eingehalten werden.

    Bei Nichtbeachtung der oben zitierten Regeln erfolgt die Disqualifikation durch den Veranstalter und bei Notwendigkeit die Anzeige durch die Polizei bei der Behörde!

     

    Andere Straßenteilnehmer dürfen von den Teilnehmern an dieser Veranstaltung nicht behindert werden – ausgenommen auf Grund von Anordnungen der Exekutive. Insbesondere ist eine Kolonnenbildung durch Begleitfahrzeuge zu verhindern.

    Sollte durch Rechtsverletzungen der Teilnehmer eine Gefährdung anderer Marathonteilnehmer oder sonstiger Verkehrsteilnehmer entstehen, so kann die Exekutive einen sofortigen Abbruch der Veranstaltung in Erwägung ziehen.

  2. Wertung

    Die Teilnehmer des Engadin Radmarathons starten gemeinsam. Alle Teilnehmer müssen an Start- und Ziellinie die Transponder-Kontaktschleifen überfahren, sonst werden sie nicht gewertet.

    Folgende Kategorisierung gilt für die kurze und lange Strecke des Marathons:

     

    -       Gesamtwertung Herren (1973 - 1994)

    -       Gesamtwertung Herren Masters (1963 - 1972)

    -       Gesamtwertung Herren Grand Masters (1953 - 1962)

    -       Gesamtwertung Herren Senior Grand Masters (1952...)

     

    -       Gesamtwertung bis Jg. 1968 Damen

    -       Gesamtwertung ab  Jg. 1967 Damen

     

    -       TOUR-Teamwertung

     

    -       Regionalwertung Herren/Damen (Für alle einheimischen Teilnehmer - die Wertung erfolgt automatisch nach der PLZ des   Wohnortes.)

    Die Siegerehrung findet am Sonntag um 12.30 Uhr (97 km) und um 16.00 Uhr (211 km) am   Stadtplatz im Zielbereich von Zernez statt.

  3.  Startnummern

    Jeder Teilnehmer muss seinen Zeitmess-Transponder während des gesamten Engadin Radmarathons vorschriftsmäßig am Lenker montiert haben, andernfalls kann die individuelle Fahrzeiterfassung nicht erfolgen. Die Werbung auf den Startnummern darf nicht verdeckt werden. Die Zeitnehmungschips müssen nach dem Zieleinlauf sofort an die Ordner im Zielzelt retourniert werden. Nicht retournierte Chips werden mit 50 Euro ausnahmslos nachverrechnet!!! Die Startnummern dürfen behalten werden.

    Achtung: Die Rückenstartnummern müssen bei jeder Witterung gut sichtbar außen, am Rücken des äußersten Kleidungsstücks getragen werden. Das wird sowohl durch die Exekutive als auch durch den Veranstalter kontrolliert und zieht bei Nichtbeachtung die Disqualifikation des jeweiligen Teilnehmers nach sich.

  4. Bike Check

    Vor dem Start des Marathons werden die Fahrräder stichprobenartig auf technische Mängel hin untersucht und gegebenenfalls nicht zum Start zugelassen. Der Bike Check findet vor der Startaufstellung im Startbereich statt.

  5.  Start/ Zeitnahme

    Der Startschuss erfolgt um 07.00 Uhr im Ortszentrum von Zernez. Die Startaufstellung beginnt eine Stunde vor der unten angegebenen Startzeit. Das Briefing beginnt 15 Minuten vor der unten angegebenen Startzeit im jeweiligen Startblock. Die Startaufstellung erfolgt in mehreren Blöcken. Ihren Startblock finden Sie auf Ihrer Startnummer.

    Die Blöcke starten mit einem Abstand von 30 Sekunden. Die Startzeit (7.00 Uhr) gilt nur als Kontrolle am Start, es gibt keine persönliche Startzeit.

    Die Zeitnahme erfolgt über einen Transponder, welcher am Lenker des Rades befestigt werden muss. Der Start ist bis maximal 15 Minuten nach unten angegebener Startzeit geöffnet. Teilnehmer, die nach Startzeit plus 15 Minuten losfahren, werden nicht mehr gewertet.

  6.  Neutralisierter Start

    Der Engadin Radmarathon wird neutralisiert gestartet. Beim neutralisierten Start, der durch ein gelbes Drehlicht auf den vorausfahrenden Spitzenfahrzeugen signalisiert wird, darf kein Teilnehmer diese Fahrzeuge überholen. Die Freigabe des Marathons wird durch grüne Flaggen aus den Spitzenfahrzeugen signalisiert. Im Verlauf des Marathons werden die Spitzenfahrer durch die Spitzenfahrzeuge oder durch die Motorradsecurity des Veranstalters begleitet.

  7.  Strecke

    Die ersten Kilometer werden neutralisiert hinter dem Startfahrzeug gefahren. Der erste herausfordernde Anstieg folgt sogleich. La Drossa ist der Punkt an dem die Schweiz verlassen wird und der  dunkle Tunnel hin zur imposanten Staumauer passiert wird. Die folgende Mautstelle und der italienische Zoll werden ohne Behinderung passiert. Die Galerien und Livigno werden im Volltempo durchfahren und die gefährlichsten Abfahrten zur schweizerischen Grenze stehen bevor. Danach geht es wieder in Richtung Zernez, wo die Teilnehmer nun die Möglichkeit haben, direkt ins Ziel zu fahren oder eine weitere Herausforderung von 114 km auf sich zu nehmen.

  8.  Beschilderung und Streckenposten

    Die komplette Strecke des Engadin Radmarathons ist an wichtigen Abzweigungen und Kreuzungen vor allem in Ortsdurchfahrten, mit Engadin Radmarathon Schildern versehen, welche die Richtung weisen. Zusätzlich wird an wichtigen Abzweigungen und Kreuzungen Ordnerpersonal des Veranstalters versuchen zur Sicherheit der Veranstaltung beizutragen. Den Anweisungen von Polizeibeamten und dem Ordnerpersonal ist unbedingt Folge zu leisten. Alle Teilnehmer sind für das Finden der richtigen Strecke selbst verantwortlich.

  9.  Kontrollstellen

    Während des Marathons gibt es Kontrollstellen, die jeder Teilnehmer passieren muss. Starter, die eine Kontrollstelle nicht passieren und später doch in das Ziel einfahren (zum Beispiel wegen Verfahrens), erhalten für eine nicht passierte Kontrollstelle eine Zeitstrafe von 60 Minuten. Der Veranstalter behält sich vor, in besonderen Fällen geringere oder auch höhere Zeitstrafen zu verhängen.

  10.  Ziel

    Im Ziel muss jeder Teilnehmer die Kontaktschleifen im Boden überfahren. Teilnehmer, die wegen Erschöpfung, Defekt oder Verletzung nach dem Zielschuss des Radmarathons auf dem Fahrrad fahrend im Ziel einlaufen, werden in der Ergebnisliste mit maximaler Fahrzeit plus eine Minute geführt. Teilnehmer, die das Ziel nicht innerhalb der vorgegebenen Zeit erreichen, werden mit DNF (do not finish) gelistet.

  11.  Ausscheiden aus dem Rennen

    Teilnehmer, die sich aus welchem Grund auch immer entschließen, aus dem Marathon auszuscheiden, müssen sich unverzüglich beim Veranstalter (Rennleitung, Start, Kontrollstellen oder Ziel) abmelden. Kosten, die dem Veranstalter aus der nicht ordnungsgemäßen Abmeldung entstehen (z.B. Wiederbeschaffung eines Transponders, Suchaktionen, etc.), trägt der jeweilige Teilnehmer. Für Teilnehmer, die sich nicht bei Start, Kontrollstellen, Ziel oder den angegebenen Telefonnummern abmelden, wird der Veranstalter eine Suchaktion auf Kosten der/des Teilnehmer/s einleiten. Wer den Engadin Radmarathon frühzeitig beenden möchte, muss sich außerdem im Race Office am Ziel abmelden und den Transponder abgeben.

  12.  Besenwagen

    Hinter dem letzen Fahrer fahren ein Schlussfahrzeug und ein Besenwagen. Der Besenwagen nimmt wegen Erschöpfung oder Defektes liegen gebliebene Teilnehmer in begrenzter Anzahl auf und transportiert sie bis zum Ziel. Bei Überfüllung des Besenwagens wird sich die Besatzung bemühen, andere Transportmöglichkeiten zu organisieren. Der Besenwagen bleibt bis zum Ziel hinter dem letzen Fahrer.

    Für Transportschäden an Rennrädern und mitgeführten Ausrüstungsmaterialien im Besenwagen übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

    Durch den Veranstalter wurden für verschiedene Streckenabschnitte letztmögliche Durchfahrtzeiten festgesetzt. Sollte ein Teilnehmer nicht vor diesen festgelegten Zeitpunkten den jeweiligen Streckenabschnitt erreichen, wird ihm dies vom Lenker des Schlussfahrzeuges zur Kenntnis gebracht und der Teilnehmer ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr im Wettbewerb. Es bleibt ihm freigestellt im Besenwagen ins Ziel zu fahren, oder seine Fahrt außerhalb des Wettbewerbes fortzusetzen. Seine Startnummer bzw. den Zeitchip hat er jedenfalls dem Lenker des Besenwagens zu übergeben.

  13. Verpflegung und Getränke

    Jeder Teilnehmer ist während des Radmarathons für Verpflegung und Getränke selbst verantwortlich. Der Veranstalter wird an den Verpflegungsstellen Obst, Energieriegel und Sportgetränke anbieten, solange der Vorrat reicht. Diese Verpflegungszonen werden frühzeitig durch Entfernungsschilder angezeigt. Zur Verpflegungsaufnahme muss jeder Teilnehmer ein deutliches Handzeichen geben, sich rechts einordnen und anschließend vorsichtig in die Verpflegungszone einfahren, bevor er dort endgültig zum Stand kommt. Eine Garantie für Verpflegung und Getränke übernimmt der Veranstalter jedoch nicht. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, keinerlei Abfälle zu hinterlassen und die Umwelt nicht zu beeinträchtigen.

  14. Schlechtwetterausrüstung

    Jeder Teilnehmer muss Regenkleidung und warme Kleidung mitführen. Der Veranstalter wird dies vor dem Start stichprobenartig kontrollieren.

  15. Wichtige Regeln

    Der Engadin Radmarathon findet auf nicht gesperrten Straßen statt. Die Teilnehmer haben sich unbedingt an das schweizerische Straßenverkehrsrecht zu halten. Von den Teilnehmern ist der äußerst rechte Fahrbahnrand zu benutzen. Kurvenschneiden ist nicht erlaubt. Den Anweisungen der Polizei und den Organen des Veranstalters ist Folge zu leisten.

     

    1. Für alle Teilnehmer des Engadin Radmarathons gilt ausnahmslos Helmpflicht.
    2. Außer unmittelbar an den Verpflegungsstellen ist es in keinem Fall erlaubt, Dinge wegzuwerfen oder fallen zu lassen, insbesondere Verpflegungsverpackungen, Flaschen oder Getränkebecher.
    3. Für die Lenker von Begleitfahrzeugen gilt die unbedingte Einhaltung des schweizerischen Staßenverkehrsrechts. Begleitfahrzeuge dürfen den Rennverlauf in keiner Weise beeinträchti-gen. Die Engadin Radmarathon-Marshalls werden das von Motorrädern aus kontrollieren.
    4. Langsamere Fahrer müssen im Falle des Überholtwerdens unverzüglich den Weg freimachen.
    5. Jeder Teilnehmer muss unübersichtliche Streckenteile vorsichtig befahren, in Abfahrten unbedingt bremsbereit bleiben und mit entgegenkommenden Fahrzeugen rechnen.
    6. An geschlossenen Bahnübergängen ist ab Aufleuchten der roten Ampeln das Überfahren verboten. Es erfolgt keine Zeitgutschrift, wenn Teilnehmer von geschlossenen Bahnüber-gängen aufgehalten werden.
    7. Defekte muss jeder Teilnehmer generell neben der Strecke beheben.
    8. Beim Zielspurt ist ein Spurwechsel nicht erlaubt
    9. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Radmarathon jederzeit abzubrechen bzw. nicht zu starten. Dieser Fall könnte insbesondere bei extrem schlechter Witterung und gleichzeitiger Gefahr für die Sicherheit der Teilnehmer eintreten. In diesem Fall haben die Teilnehmer keinen Anspruch auf anteilige Rückerstattung der Startgebühren, weiterhin lässt sich daraus nicht das Recht auf darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche ableiten.

  16. Marshalls, Zeitstrafen, Disqualifikation

    Engadin Radmarathon-Marshalls auf Motorrädern werden die oben stehenden Regeln während der gesamten Veranstaltung überwachen. Die Marshalls werden bei Nichtbeachtung der Regeln deutliche Verwarnungen aussprechen und den jeweiligen Fall dem Veranstalter melden. Die Jury behält sich vor, Teilnehmer zu disqualifizieren oder Zeitstrafen zu verhängen wegen:

     

    -       Nichtbeachten der Straßenverkehrsordnung

    -       Umweltverschmutzung

    -       Nichteinhalten der Regeln

    -       Grober Unsportlichkeit

    -       Technischer Mängel an der Ausrüstung

    -       Doping

    Der Veranstalter ist jederzeit berechtigt, auch Strafen für Vergehen zu verhängen, die nicht Inhalt der oben genannten Punkte sind.

  17. Doping

    Der Veranstalter behält sich vor, Dopingkontrollen durchzuführen. Jeder des Dopings überführte wird ausnahmslos disqualifiziert.

  18. Hilfe von Außen

    Die Teilnehmer des Engadin Radmarathons dürfen keinerlei Hilfe von Außen annehmen, insbesondere Schieben, Ziehen und Windschattenfahren durch nicht am Radmarathon teilnehmende Personen oder Begleitfahrzeuge. Ausgenommen sind hiervon nur das Reichen von Verpflegung, Getränken, Kleidungsstücken oder Ersatzteilen durch am Straßenrand stehende Begleiter und die medizinische Hilfe durch den Engadin Radmarathon Medical Service.

  19. Protest und Jury

    Jeder Teilnehmer kann bei Regelverstößen anderer Teilnehmer oder gegen Entscheidungen der Rennleitung bis eine Stunde nach Zielschluss Protest im Race Office einlegen und Zeugen benennen. Eine Jury aus drei Mitgliedern (Rennleiter, Organisationsleiter, Leiter der Zeitnahme) wird den Protest unverzüglich verhandeln und noch vor der Siegerehrung entscheiden. Die Protestgebühr beträgt 50 Euro. Die Protestgebühr verbleibt bei verlorenem Protest beim Veranstalter.

  20. Haftung

    Jeder Teilnehmer ist für seine eigene Sicherheit selbst verantwortlich und erklärt hiermit ausdrücklich, dass er bei einer in der Schweiz zugelassenen Versicherungsanstalt für die gesetz-liche Haftpflicht für Personen- und Sachschäden, in einer für solche Veranstaltungen angemessenen Höhe versichert ist. Veranstalter, Ausrichter oder Sponsoren übernehmen keinerlei Haftung für Schäden und Verletzungen, die der Teilnehmer erleidet oder verursacht. Bedingung für die Teilnahme ist, dass der Teilnehmer seine Zustimmung gibt, Gefahren gegen seine Person und sein Eigentum, die sich aus der Durchführung der Veranstaltung ergeben, selbst zu tragen und keine rechtlichen Ansprüche bzw. Forderungen gegen Personen, Institutionen oder Firmen, die die Veranstaltung durchführen oder durchgeführt haben, zu erheben.

    Wichtiger Hinweis: Alle o.g. Angaben verstehen sich unter Vorbehalt