TEILNAHMEBEDINGUNGEN ALPENCUP

Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Veranstaltungen des Amadé Radmarathon. Startberechtigt sind alle Personen, die das 18. Lebensjahr (Stichtag 26.05.2019) vollendet haben. Es besteht Helmpflicht! Es wird eine ärztliche Untersuchung empfohlen!

Das Nenngeld beträgt bei Einzahlung:
bis zum 28.02.17 >>> € 135,- Euro
bis zum 25.05.17 >>> € 160,- Euro

ACHTUNG: Nennschluss bzw. Einzahlungsschluss ist der 25.05.2017! Ab dem 26.05.2017 haben Sie nur noch die Möglichkeit, über die Einzelanmeldungen aller drei Rennen in die Alpencup-Wertung zu gelangen

Folgende Radmarathons gehören zum Alpencup:

Amadé Radmarathon am 28.05.2017 in Radstadt (Österreich)

  • Lange Strecke: 146 km / 2.221 HM
  • Kurze Strecke: 95 km / 1.535 HM

Mondsee 5 Seen Radmarathon am 25.06.2017 in Mondsee (Österreich)

  • Lange Strecke: 200 km / 2.300 HM
  • Mittlere Strecke: 134 km / 1.150 HM

Eddy Merckx Classic Radmarathon am 10.09.2017 in Fuschl am See (Österreich)

  • Lange Strecke: 169 km / 2.609 HM
  • Mittlere Strecke: 106 km / 1.593 HM

Der Teilnehmer ist startberechtigt, wenn er mit Unterschrift im vollständig ausgefüllten Anmeldeformular die Bedingungen der Veranstalter anerkannt hat, und das Nenngeld auf dem angegebenen Konto eingegangen ist. Zu spät eingezahlte Nenngelder und evtl. anfallende Überweisungsspesen werden nachverrechnet!

Der Teilnehmer ist startberechtigt, wenn er mit Unterschrift im vollständig ausgefüllten Anmeldeformular die Bedingungen der Veranstalter anerkannt hat, und das Nenngeld auf dem angegebenen Konto eingegangen ist. Zu spät eingezahlte Nenngelder und evtl. anfallende Überweisungsspesen werden nachverrechnet! 

Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass die Veranstalter weder für Unfälle noch sonstige unvorhergesehene Ereignisse vor, während oder nach den Veranstaltungen haftet. Der Teilnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass er bei einer in Österreich zugelassenen Versicherungsanstalt haftpflichtversichert ist. Die Straßenverkehrsordnung ist rigoros einzuhalten. Die Strecken sind nicht gesperrt! Die Teilnehmer werden auf allen Strecken von Organen der Veranstalter auf Motorrädern überwacht. Den Weisungen der Straßenaufsichtsorgane ist sofort Folge zu leisten. Bei geahndeten Verstößen gegen die StVO werden die persönlichen Daten der Teilnehmer an die Behörde weitergeleitet. Wer sich unsportlich verhält, wird aus der Wertung genommen. Ebenso können die Veranstalter Teilnehmer aus der Wertung nehmen, die offensichtlich den Kontrollpunkt nicht mehr zeitgerecht erreichen können. Startnummern werden nur gegen Vorlage der Einzahlungsbestätigung jedem Teilnehmer persönlich ausgegeben. Die Startnummern sind an der vom Veranstalter vorgegebenen Stelle gut sichtbar anzubringen. Die Teilnahme mit der Startnummer eines anderen Fahrers, die Weitergabe der Startnummer an einen anderen Fahrer, oder jeder andere von der Organisation ermittelte Vorfall führt zum Ausschluss von dem Wettbewerb. Die Wertung erfolgt in unterschiedlichen Alterskategorien, jeweils für Damen und Herren auf der langen - und kurzen Strecke. Es gibt keine eigene Mountainbike-Wertung. Begleitfahrzeuge sind unerwünscht, wird ein Teilnehmer von einem Fahrzeug unmittelbar begleitet wird der Teilnehmer disqualifiziert. Ein Radservice wird an den Verpflegungsstationen angeboten. Trotzdem hat jeder Teilnehmer einen Ersatzschlauch mit sich zu führen. Ersatzteile müssen sofort bar bezahlt werden! An Begleitpersonen wird an den Labestationen ausnahmslos keine Verpflegung ausgegeben. Die Teilnehmer werden ersucht, keine Abfälle wegzuwerfen. 

Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, den Transponder nach Beendigung des Rennens zurückzugeben. Sollte aus einem wichtigen Grund der Transponder nicht sofort nach der Veranstaltung zurückgegeben werden können, ist eine Rückgabe 10 Werktage nach der Veranstaltung per Post an die Adresse des Veranstalters möglich. Bei Verlust oder Nichtrückgabe des Transponders innerhalb der genannten Frist erhebt der Veranstalter eine Gebühr in Höhe von 50,- Euro. 


Die Veranstalter sind berechtigt, bei schlechter Witterung oder anderen unvorhergesehenen Ereignissen die Strecken zu verändern, zu verkürzen oder das Zeitlimit zu verändern. Bei Gefahr ist auch eine Absage oder ein Abbruch durch die Exekutive möglich. Bei Abbruch der Veranstaltungen auf Grund höherer Gewalt oder durch die Behörden besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Nenngeldes. Bei Absage durch den Teilnehmer besteht ebenfalls kein Anspruch auf Rückzahlung des Nenngeldes. Eine Übertragung des Nenngeldes auf einen anderen Teilnehmer ist nicht möglich. Die Anmeldung/Einzahlung zum Radmarathon bzw. zur Alpencupserie muss vom Teilnehmer über die offizielle Internet-Anmeldung erfolgen. Jegliche andere Anmeldung oder Einzahlung wird nicht akzeptiert und ist nicht gültig. 

Mit der Anmeldung erklären sich die Teilnehmenden damit einverstanden, dass ihre Adressdaten an Sponsoren, an Dienstleister (Foto-Service, Zeitmessung) oder Dritten für Dienstleistungen weiter gegeben werden dürfen. Wer sich gegen eine Weitergabe der Adressen aussprechen möchte, meldet dies dem Veranstalter in schriftlicher Form. Teilnehmende stimmen der Verwendung von Fotomaterial aus dem Lauf für die Illustrierung von Ranglisten, Internetseiten und für andere PR-Zwecke des Organisators und Dritten zu. Mit der Anmeldung willigen die Teilnehmenden der Veröffentlichung ihres Namens, Wohnortes und ihres Jahrgangs auf offiziellen Start- / Ranglisten in gedruckter oder elektronischer Form durch den Organisator oder Dritten zu. Diese Zustimmung ist Voraussetzung für die Teilnahme.


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