TEILNAHMEBEDINGUNGEN ALPENCUP
Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Veranstaltungen des Amadé Radmarathon. Startberechtigt sind alle Personen, die das 18. Lebensjahr (Stichtag 26.05.2019) vollendet haben. Es besteht Helmpflicht! Es wird eine ärztliche Untersuchung empfohlen!
Das Nenngeld beträgt bei Einzahlung:
bis zum 28.02.17 >>> € 135,- Euro
bis zum 25.05.17 >>> € 160,- Euro
ACHTUNG: Nennschluss bzw. Einzahlungsschluss ist der 25.05.2017! Ab dem 26.05.2017 haben Sie nur noch die Möglichkeit, über die Einzelanmeldungen aller drei Rennen in die Alpencup-Wertung zu gelangen
Folgende Radmarathons gehören zum Alpencup:
Amadé Radmarathon am 28.05.2017 in Radstadt (Österreich)
- Lange Strecke: 146 km / 2.221 HM
- Kurze Strecke: 95 km / 1.535 HM
Mondsee 5 Seen Radmarathon am 25.06.2017 in Mondsee (Österreich)
- Lange Strecke: 200 km / 2.300 HM
- Mittlere Strecke: 134 km / 1.150 HM
Eddy Merckx Classic Radmarathon am 10.09.2017 in Fuschl am See (Österreich)
- Lange Strecke: 169 km / 2.609 HM
- Mittlere Strecke: 106 km / 1.593 HM
Der Teilnehmer ist startberechtigt, wenn er mit Unterschrift im vollständig ausgefüllten Anmeldeformular die Bedingungen der Veranstalter anerkannt hat, und das Nenngeld auf dem angegebenen Konto eingegangen ist. Zu spät eingezahlte Nenngelder und evtl. anfallende Überweisungsspesen werden nachverrechnet!
Der Teilnehmer ist startberechtigt, wenn er mit
Unterschrift im vollständig ausgefüllten Anmeldeformular die Bedingungen der
Veranstalter anerkannt hat, und das Nenngeld auf dem angegebenen Konto
eingegangen ist. Zu spät eingezahlte Nenngelder und evtl. anfallende
Überweisungsspesen werden nachverrechnet!
Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass die Veranstalter weder für Unfälle noch
sonstige unvorhergesehene Ereignisse vor, während oder nach den Veranstaltungen
haftet. Der Teilnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass er bei einer in
Österreich zugelassenen Versicherungsanstalt
haftpflichtversichert ist. Die Straßenverkehrsordnung ist rigoros einzuhalten.
Die Strecken sind nicht gesperrt! Die Teilnehmer werden auf allen
Strecken von Organen der Veranstalter auf Motorrädern überwacht. Den Weisungen
der Straßenaufsichtsorgane ist sofort Folge zu leisten. Bei geahndeten
Verstößen gegen die StVO werden die persönlichen Daten der Teilnehmer an die
Behörde weitergeleitet. Wer sich unsportlich verhält, wird aus der Wertung
genommen. Ebenso können die Veranstalter Teilnehmer aus der Wertung nehmen, die
offensichtlich den Kontrollpunkt nicht mehr zeitgerecht erreichen können.
Startnummern werden nur gegen Vorlage der Einzahlungsbestätigung jedem
Teilnehmer persönlich ausgegeben. Die Startnummern sind an der vom Veranstalter
vorgegebenen Stelle gut sichtbar anzubringen. Die Teilnahme mit der Startnummer
eines anderen Fahrers, die Weitergabe der Startnummer an einen anderen Fahrer,
oder jeder andere von der Organisation ermittelte Vorfall führt zum Ausschluss
von dem Wettbewerb. Die Wertung erfolgt in unterschiedlichen Alterskategorien,
jeweils für Damen und Herren auf der langen - und kurzen Strecke. Es gibt keine
eigene Mountainbike-Wertung. Begleitfahrzeuge sind unerwünscht, wird ein
Teilnehmer von einem Fahrzeug unmittelbar begleitet wird der Teilnehmer
disqualifiziert. Ein Radservice wird an den Verpflegungsstationen angeboten.
Trotzdem hat jeder Teilnehmer einen Ersatzschlauch mit sich zu führen.
Ersatzteile müssen sofort bar bezahlt werden! An Begleitpersonen wird an den
Labestationen ausnahmslos keine Verpflegung ausgegeben. Die Teilnehmer werden
ersucht, keine Abfälle wegzuwerfen.
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, den Transponder nach Beendigung des Rennens zurückzugeben. Sollte aus einem wichtigen Grund der Transponder nicht sofort nach der Veranstaltung zurückgegeben werden können, ist eine Rückgabe 10 Werktage nach der Veranstaltung per Post an die Adresse des Veranstalters möglich. Bei Verlust oder Nichtrückgabe des Transponders innerhalb der genannten Frist erhebt der Veranstalter eine Gebühr in Höhe von 50,- Euro.
Die Veranstalter sind berechtigt, bei schlechter Witterung oder anderen
unvorhergesehenen Ereignissen die Strecken zu verändern, zu verkürzen oder das
Zeitlimit zu verändern. Bei Gefahr ist auch eine Absage oder ein Abbruch durch
die Exekutive möglich. Bei Abbruch der Veranstaltungen auf Grund höherer Gewalt
oder durch die Behörden besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des
Nenngeldes. Bei Absage durch den Teilnehmer besteht ebenfalls kein Anspruch auf
Rückzahlung des Nenngeldes. Eine Übertragung des Nenngeldes auf einen anderen
Teilnehmer ist nicht möglich. Die Anmeldung/Einzahlung zum Radmarathon bzw. zur
Alpencupserie muss vom Teilnehmer über die offizielle Internet-Anmeldung
erfolgen. Jegliche andere Anmeldung oder Einzahlung wird nicht akzeptiert und
ist nicht gültig.
Mit der Anmeldung erklären sich die Teilnehmenden damit einverstanden, dass
ihre Adressdaten an Sponsoren, an Dienstleister (Foto-Service, Zeitmessung)
oder Dritten für Dienstleistungen weiter gegeben werden dürfen. Wer sich gegen
eine Weitergabe der Adressen aussprechen möchte, meldet dies dem Veranstalter
in schriftlicher Form. Teilnehmende stimmen der Verwendung von Fotomaterial aus
dem Lauf für die Illustrierung von Ranglisten, Internetseiten und für andere
PR-Zwecke des Organisators und Dritten zu. Mit der Anmeldung willigen die
Teilnehmenden der Veröffentlichung ihres Namens, Wohnortes und ihres Jahrgangs
auf offiziellen Start- / Ranglisten in gedruckter oder elektronischer Form
durch den Organisator oder Dritten zu. Diese Zustimmung ist Voraussetzung für
die Teilnahme.
!ACHTUNG! HELMPFLICHT